{"id":4598,"date":"2020-11-01T20:55:24","date_gmt":"2020-11-01T19:55:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.feuerwehrverband-saarbruecken.de\/?p=4598"},"modified":"2020-12-20T11:45:16","modified_gmt":"2020-12-20T10:45:16","slug":"bundeskanzlerin-28-10-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.feuerwehrverband-saarbruecken.de\/?p=4598","title":{"rendered":"Bundeskanzlerin 28.10.2020"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-center has-large-font-size\">Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-large-font-size\">Regierungschefs der L\u00e4nder am 28. Oktober 2020<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\" style=\"font-size:30px\">BESCHLUSS<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:18px\"><strong>TOP Bek\u00e4mpfung der SARS-Cov2-Pandemie<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder<br>fassen folgenden Beschluss:<\/p>\n\n\n\n<p>Trotz der Ma\u00dfnahmen, die Bund und L\u00e4nder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu gef\u00fchrt, dass bereits in zahlreichen Gesundheits\u00e4mtern eine vollst\u00e4ndige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beitr\u00e4gt. Aktuell verdoppeln sich die<br>Infiziertenzahlen etwa alle sieben und die Zahl der Intensivpatienten etwa alle zehn Tage. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumst\u00e4nde im Bundesdurchschnitt in mehr als 75% der F\u00e4lle unklar. Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bev\u00f6lkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Gr\u00f6\u00dfenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschr\u00e4nkungen w\u00fcrde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer \u00dcberforderung des Gesundheitssystems f\u00fchren und die Zahl der schweren Verl\u00e4ufe und der Todesf\u00e4lle<br>w\u00fcrde erheblich ansteigen. Wesentlich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagieren. Je sp\u00e4ter die Infektionsdynamik umgekehrt wird, desto l\u00e4nger bzw. umfassender sind Beschr\u00e4nkungen erforderlich. Bund und L\u00e4nder streben an, z\u00fcgig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kinderg\u00e4rten verl\u00e4sslich ge\u00f6ffnet bleiben k\u00f6nnen und<br>andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschr\u00e4nkungen im Hinblick auf pers\u00f6nliche Kontakte und wirtschaftliche T\u00e4tigkeit erforderlich sind. Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen k\u00f6nnen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Fr\u00fchjahr, einer gemeinsamen nationalen Anstrengung des Bundes und aller L\u00e4nder. Bund und L\u00e4ndern ist bewusst, dass die Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung eine gro\u00dfe Belastung darstellen. Deshalb geb\u00fchrt der \u00fcberwiegenden Mehrheit der Bev\u00f6lkerung gro\u00dfer Dank, die bisher und auch in Zukunft diese Ma\u00dfnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die f\u00fcr die praktische<br>Umsetzung der Ma\u00dfnahmen sorgen und nat\u00fcrlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten.<br>Die Lage ist jetzt wieder sehr ernst. Vor uns liegen vier schwierige Wintermonate. Aber Bund und L\u00e4nder sehen mit Zuversicht in die Zukunft. Die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und die einfachere Infektionskontrolle im Sommer geben uns die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im n\u00e4chsten Jahr schrittweise die Pandemie \u00fcberwinden und sich auch wirtschaftlich erholen kann. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder erg\u00e4nzend zu ihren bisherigen<br>Beschl\u00fcssen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten<br>zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen in Kraft. Die Ma\u00dfnahmen werden bis Ende November<br>befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die<br>Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder sich erneut beraten und die<br>durch die Ma\u00dfnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen<br>vornehmen.<\/li><li>Wichtigste Ma\u00dfnahme in der kommenden Zeit wird es sein, Abstand zu halten und<br>Kontakte zu verringern. Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden angehalten, die<br>Kontakte zu anderen Menschen au\u00dferhalb der Angeh\u00f6rigen des eigenen<br>Hausstands auf ein absolut n\u00f6tiges Minimum zu reduzieren.<\/li><li>Der Aufenthalt in der \u00d6ffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angeh\u00f6rigen des<br>eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10<br>Personen gestattet. Dies gilt verbindlich und Verst\u00f6\u00dfe gegen diese<br>Kontaktbeschr\u00e4nkungen werden entsprechend von den Ordnungsbeh\u00f6rden<br>sanktioniert. Dar\u00fcber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf \u00f6ffentlichen<br>Pl\u00e4tzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten<br>Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und L\u00e4nder wirken bei den verst\u00e4rkten<br>Kontrollen zusammen.<\/li><li>B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige<br>private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch<br>im Inland und f\u00fcr \u00fcberregionale tagestouristische Ausfl\u00fcge.<br>\u00dcbernachtungsangebote im Inland werden nur noch f\u00fcr notwendige und<br>ausdr\u00fccklich nicht touristische Zwecke zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"5\"><li>Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind,<br>werden geschlossen. Dazu geh\u00f6ren<br><strong>a.<\/strong> Theater, Opern, Konzertha\u0308user, und a\u0308hnliche Einrichtungen,<br><strong>b<\/strong>. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivita\u0308ten (drinnen und<br>drau\u00dfen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und a\u0308hnliche<br>Einrichtungen,<br><strong>c.<\/strong> Prostitutionssta\u0308tten, Bordelle und a\u0308hnliche Einrichtungen,<br><strong>d.<\/strong> der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports<br>allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen o\u0308ffentlichen<br>und privaten Sportanlagen,<br><strong>e.<\/strong> Schwimm- und Spa\u00dfba\u0308der, Saunen und Thermen,<br><strong>f.<\/strong> Fitnessstudios und a\u0308hnliche Einrichtungen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"6\"><li>Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.<br>Profisportveranstaltungen k\u00f6nnen nur ohne Zuschauer stattfinden.<\/li><li>Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und a\u0308hnliche<br>Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und<br>Abholung mitnahmef\u00e4higer Speisen f\u00fcr den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb<br>von Kantinen.<\/li><li>Dienstleistungsbetriebe im Bereich der K\u00f6rperpflege wie Kosmetikstudios,<br>Massagepraxen, Tattoo-Studios und \u00e4hnliche Betriebe werden geschlossen, weil<br>in diesem Bereich eine k\u00f6rperliche N\u00e4he unabdingbar ist. Medizinisch notwendige<br>Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie<br>Podologie\/Fu\u00dfpflege, bleiben weiter m\u00f6glich. Friseursalons bleiben unter den<br>bestehenden Auflagen zur Hygiene ge\u00f6ffnet.<\/li><li>Der Gro\u00df- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des<br>Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt ge\u00f6ffnet. Dabei ist<br>sicherzustellen, dass sich in den Gesch\u00e4ften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm<br>Verkaufsfl\u00e4che aufh\u00e4lt.<\/li><li>Schulen und Kinderg\u00e4rten bleiben offen. Die L\u00e4nder entscheiden \u00fcber die<br>erforderlichen Schutzma\u00dfnahmen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>11. F\u00fcr die von den tempor\u00e4ren Schlie\u00dfungen erfassten Unternehmen, Betriebe,<br>Selbst\u00e4ndige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine au\u00dferordentliche<br>Wirtschaftshilfe gew\u00e4hren, um sie f\u00fcr finanzielle Ausf\u00e4lle zu entsch\u00e4digen. Der<br>Erstattungsbetrag betr\u00e4gt 75% des entsprechenden Umsatzes des<br>Vorjahresmonats f\u00fcr Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des<br>Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozents\u00e4tze f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Unternehmen<br>werden nach Ma\u00dfgabe der Obergrenzen der einschl\u00e4gigen beihilferechtlichen<br>Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden<br>haben.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"12\"><li>Jenseits der umfassenden tempor\u00e4ren Beschr\u00e4nkungen f\u00fchren bereits die<br>bisherigen Ma\u00dfnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den<br>kommenden Monaten erhebliche Einschr\u00e4nkungen ihres Gesch\u00e4ftsbetriebes<br>hinnehmen m\u00fcssen. Deshalb wird der Bund Hilfsma\u00dfnahmen f\u00fcr Unternehmen<br>verl\u00e4ngern und die Konditionen f\u00fcr die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche<br>verbessern (\u00dcberbr\u00fcckungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der<br>Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbst\u00e4ndigen. Au\u00dferdem wird<br>der KfW-Schnellkredit f\u00fcr Unternehmen mit weniger als 10 Besch\u00e4ftigten ge\u00f6ffnet<br>und angepasst.<br><\/li><li>Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres<br>Arbeiten m\u00f6glichst umfassend erm\u00f6glichen. Die Arbeitgeber haben eine<br>besondere Verantwortung f\u00fcr ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu sch\u00fctzen.<br>Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb<br>muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten<br>Gef\u00e4hrdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein<br>Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch<br>nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und<br>mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienema\u00dfnahmen umzusetzen und die<br>Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und<br>Schutzma\u00dfnahmen zu minimieren. Bund und L\u00e4nder fordern die Unternehmen<br>eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies<br>umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu erm\u00f6glichen.<br>Die f\u00fcr den Arbeitsschutz zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sowie die<br>Unfallversicherungstr\u00e4ger beraten die Unternehmen dabei und f\u00fchren Kontrollen<br>durch.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>14. Steigende Infektionszahlen f\u00fchren leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in<br>medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt<br>eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zust\u00e4ndigen Stellen je<br>nach den lokalen Gegebenheiten f\u00fcr die Krankenh\u00e4user, Pflegeheime, Senioren und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets ber\u00fccksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer<br>vollst\u00e4ndigen sozialen Isolation der Betroffenen f\u00fchren d\u00fcrfen. Bei steigenden<br>Infektionszahlen werden diese Ma\u00dfnahmen entsprechend angepasst. Der Bund<br>hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem<br>verf\u00fcgbaren SARS-CoV2-Schnelltests f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Testungen der Bewohner<br>bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal \u00fcbernommen werden. Die<br>verf\u00fcgbaren Schnelltests sollen jetzt z\u00fcgig und priorit\u00e4r in diesem Bereich<br>eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestm\u00f6glichen<br>Schutz zu gew\u00e4hrleisten und sichere Kontakte zu erm\u00f6glichen. Einrichtungen der<br>Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben<br>ge\u00f6ffnet. Die Krankenh\u00e4user sollen weiterhin bei der Bereitstellung von<br>Intensivbetten unterst\u00fctzt werden. Die Gesundheitsminister von Bund und L\u00e4ndern<br>werden zeitnah praktikable L\u00f6sungen erarbeiten, die auch die Fortf\u00fchrung<br>finanzieller Unterst\u00fctzungen enthalten soll. Krankenh\u00e4user, die aufgrund der<br>Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten besonders belastet sind, k\u00f6nnen wie in<br>der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgesehen sanktionsfrei von den<br>Vorgaben abweichen.<br><\/p>\n\n\n\n<p>15. und und L\u00e4nder werden die Information \u00fcber die geltenden Corona-Ma\u00dfnahmen<br>noch einmal verst\u00e4rken und durch m\u00f6glichst einheitliche Ma\u00dfnahmen die<br>\u00dcbersichtlichkeit erh\u00f6hen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung<br>der Ma\u00dfnahmen fl\u00e4chendeckend verst\u00e4rken und dabei auch mittels<br>verdachtsunabh\u00e4ngiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die<br>Einhaltung der Quarant\u00e4neverordnungen \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>16. Bund und L\u00e4nder sind sich dar\u00fcber im Klaren, dass es sich um sehr<br>einschneidende Ma\u00dfnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit<br>Blick auf das zu sch\u00fctzende Rechtsgut der Gesundheit der Bev\u00f6lkerung und zur<br>Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Sch\u00e4den im Falle einer<br>unkontrollierten pandemischen Entwicklung verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig.<\/p>\n\n\n\n<p>Protokollerkl\u00e4rung Th\u00fcringen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Als Selbstorganisation der Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder nimmt die MPK in der laufenden<br>Pandemiebew\u00e4ltigung eine wichtige strukturierende Aufgabe wahr. Diese Aufgabe darf sie jedoch nicht \u00fcberstrapazieren.<br>Die MPK muss sich im Hinblick auf die St\u00e4rkung der Legislative bei der Pandemiebew\u00e4ltigung ihrer Funktion und den<br>Grenzen ihrer Kompetenzen bewusst sein.<\/li><li>Der Freistaat Th\u00fcringen stimmt dem Bundestagspr\u00e4sidenten ausdr\u00fccklich darin zu, dass durch das Parlament konkrete<br>Erm\u00e4chtigungsgrundlagen f\u00fcr besonders eingriffsintensive Ma\u00dfnahmen wie z.B. Ausgangssperren, Kontaktverbote und die<br>Verh\u00e4ngung eines sogenannten Lockdowns geschaffen werden m\u00fcssen. Der Freistaat Th\u00fcringen erwartet deshalb, dass<br>a. der Deutsche Bundestag eine akute nationale Gesundheitsnotlage feststellt, der die von der<br>Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz getroffenen Beschl\u00fcsse rechtfertigt, und<br>b. der Bundesrat in seiner n\u00e4chsten Sitzung seinerseits die vorher vom Deutschen Bundestag getroffene Feststellung<br>einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ebenfalls vornimmt<br>Der Freistaat Th\u00fcringen erwartet zudem, dass der Deutsche Bundestag schnellstm\u00f6glich die notwendigen Anpassungen<br>des Infektionsschutzgesetzes abschlie\u00dft.<\/li><li>Mit Blick auf das gemeinsame Ziel der Vermeidung einer \u00dcberforderung des Gesundheitssystems begr\u00fc\u00dft der Freistaat<br>Th\u00fcringen und tr\u00e4gt diejenigen Ma\u00dfnahmen mit, die f\u00fcr eine wirksame Eind\u00e4mmung des Infektionsgeschehens durch<br>wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind und erwartet vom Bund diese evidenzbasierte<br>Untersetzung der Ma\u00dfnahmen.<\/li><li>Der Freistaat Th\u00fcringen erwartet vom Bund, dass er mittels seiner Finanzkraft und der ihm gegen\u00fcber den L\u00e4ndern allein<br>obliegenden Gestaltungsm\u00f6glichkeiten der steuerlichen Einnahmeseite daf\u00fcr Sorge tr\u00e4gt, dass alle von den getroffenen<br>Ma\u00dfnahmen unmittelbar und mittelbar betroffenen Akteure, darunter insbesondere Solo-Selbst\u00e4ndige, Selbst\u00e4ndige,<br>gemeinn\u00fctzige Institutionen und weitere, wirksam unterst\u00fctzt werden und weiterhin Ma\u00dfnahmen getroffen werden,<br>Schieflagen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzufangen.<\/li><li>Der Freistaat Th\u00fcringen erkl\u00e4rt, dass mit der Verabschiedung des MPK-Beschlusses kein Pr\u00e4judiz das f\u00fcr parlamentarische<br>Verfahren im Freistaat Th\u00fcringen verbunden ist.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der L\u00e4nder am 28. 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